Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab wurde der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Aktuell liegt die Inzidenz bei 40,2 (Stand: 23.08.2021).
Damit treten gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab Mittwoch, den 25.08.2021 um 00:00 Uhr die inzidenzabhängigen Einschränkungen in Kraft. Das bedeutet, dass die Testpflicht ausgeweitet wird. Wer geimpft oder genesen ist, ist davon ausgenommen.
Das gilt jetzt im Landkreis Neustadt/WN
Das Landratsamt erklärt im Amtsblatt Nr. 32 welche Regelungen aktuell für den Landkreis gelten.
So gilt beispielsweise eine Testpflicht bei…
- Veranstaltungen im Inneren
- Training in Innenräumen
- Hallenbad-Besuch etc.
- körpernahe Dienstleistungen
- Übernachtungen in Hotels etc.
- Besuch von Theater oder Kinos
Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die genauen Regelungen findet ihr hier:

