Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab wurde der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Aktuell liegt die Inzidenz bei 40,2 (Stand: 23.08.2021).

Damit treten gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab Mittwoch, den 25.08.2021 um 00:00 Uhr die inzidenzabhängigen Einschränkungen in Kraft. Das bedeutet, dass die Testpflicht ausgeweitet wird. Wer geimpft oder genesen ist, ist davon ausgenommen.

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Das gilt jetzt im Landkreis Neustadt/WN

Das Landratsamt erklärt im Amtsblatt Nr. 32 welche Regelungen aktuell für den Landkreis gelten.

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So gilt beispielsweise eine Testpflicht bei…

  • Veranstaltungen im Inneren
  • Training in Innenräumen
  • Hallenbad-Besuch etc.
  • körpernahe Dienstleistungen
  • Übernachtungen in Hotels etc.
  • Besuch von Theater oder Kinos

Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.

Die genauen Regelungen findet ihr hier: