Weiden. Die Briefwahlausgabe für die bevorstehende Bundestagswahl am 24.09.2017 hat begonnen. Ab sofort können alle, die während der Wahl nicht zu Hause sind, die Briefwahl beantragen.

Briefwahlunterlagen können jederzeit auch rund um die Uhr online beantragt werden. Voraussetzung ist allerdings die Verwendung der auf der Homepage der Stadtverwaltung (www.weiden.de – Rathaus-Online oder Rubrik „Wahl 2017“ (rechter Seitenrand)) bereitgestellten Fachanwendung, bei der neben den persönlichen Angaben auch die Wählerverzeichnisnummer (steht auf der Wahlbenachrich-tigungskarte) eingegeben werden muss.

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Wer Briefwahlunterlagen benötigt, erhält auf Antrag einen Wahlschein, einen Stimmzettel, ein Merkblatt für die Briefwahl und die für die Absendung der Briefwahl notwendigen Wahlumschläge. Telefonisch kann kein Antrag gestellt werden. Man kann den Antrag im Internet stellen oder findet auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte einen entsprechenden Vordruck für die Beantragung von Briefwahlunterlagen.

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Persönlich vor Ort wählen

Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich per Post zugestellt. Abgeholt werden können die Briefwahlunterlagen persönlich oder auch durch Dritte gegen schriftliche Vollmacht. Dritte dürfen allerdings für maximal vier Personen Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen, was gesondert versichert werden muss. Auch bei Abholung durch einen Ehepartner wird eine Vollmacht des jeweils anderen Ehegatten benötigt. Eine solche Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vorsorglich mit abgedruckt. Wer persönlich vorspricht, kann an Ort und Stelle in einer Wahlkabine auch gleich abstimmen.

Das Briefwahlbüro ist im Neuen Rathaus, Zimmer 0.42 (Erdgeschoss), zu finden und von Montag bis Mittwoch und Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr sowie Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Am Freitag, den 22.09.2017, ist das Briefwahlbüro durchgehend von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.